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Heidbrink Segeln + Motor
Yachtschulen in Köln und Bonn
– seit 1974

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrgänge und Törns, die von Gerd Heidbrink veranstaltet werden. Soweit Angebote von Partnern oder fremden Veranstaltern gebucht werden, gelten deren Bestimmungen. Sie erhalten diese bei Anmeldung zugesandt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie von der Schule schriftlich bestätigt werden. Anmeldungen zu Lehrgängen und Törns der Schule können schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen haftet, sofern er dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Jede Anmeldung wird von der Schule schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt. Abweichungen der Bestätigung von der ursprünglichen Anmeldung gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Prüfungen werden nicht in Verantwortung der Schule durchgeführt. Daher können daraus auch keine Ansprüche gegen die Schule begründet werden.

Theorielehrgänge: Anmeldungen zu einem Theorielehrgang können vom Teilnehmer jederzeit formlos rückgängig gemacht werden. Nach Beginn des Lehrgangs ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Wird ein Sparpreis zur Kombination mehrerer Lehrgänge in Anspruch genommen, gelten die Teile des Lehrgangs als ein Lehrgang. Ein Rücktritt von Teilen des Lehrgangs und die Rückzahlung von Teilen der Kursgebühr ist ausgeschlossen.  Der Ausbildungsanspruch für diese Sparpreise besteht 2 Jahre ab dem ersten Kurstag. Der Sparpreis muss spätestens bis zum letzten Kurstag des ersten Kurses gebucht werden. Die Schule kann für bestimmte Kurse eine vorherige Anzahlung verlangen. Diese Anzahlung verfällt, wenn der Teilnehmer an dem gebuchten Kurs nicht teilnimmt. Die Schule verpflichtet sich, einen Teilnehmer solange auszubilden, bis er die Theorie Prüfung zu dem Führerschein, zu dem er sich angemeldet hat, bestanden hat. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Kursbeginn. Die Kursgebühren werden am ersten Kurstag in voller Höhe fällig. Die Schule behält sich das Recht vor, Lehrgänge mit weniger als 10 Teilnehmern abzusagen. Ebenso behält sich die Schule das Recht vor, Lehrgänge zusammenzulegen und aus unvorhersehbaren Gründen den zeitlichen Ablauf der Lehrgänge zu verändern. Dies gilt auch bei der Buchung eines Sparpreises.

Praxislehrgänge und Törns: Ihre Buchungsanfrage ist für beide Seiten solange unverbindlich, wie nicht seitens der Schule eine Buchungsbestätigung erteilt wurde. Die Schule legt eine Mindestteilnehmerzahl an diesen Lehrgängen fest, die sich an den Prüfungsanforderungen der Verbände und der Größe der anzumietenden Yachten ausrichtet. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Schule berechtigt, den Törn oder Lehrgang abzusagen. Eine evtl. geleistete Anzahlung wird in voller Höhe erstattet. Ein Vertrag (Buchungsbestätigung) mit der Schule kommt erst dann zustande, wenn die Mindestteilnehmerzahl für diesen Törn erreicht ist und die Schule einen Chartervertrag über eine Yacht abgeschlossen hat. Leistungsänderungen, die wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns deutlich  verändern, berechtigen einen Teilnehmer zum Rücktritt von dem Törn. Die Schule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Durchführung des Lehrgangs oder des Törns. Unvorhersehbare Ereignisse (Wetter, Maschinenschaden, Krankheit u.a.) können einen Lehrgang oder Törn verlängern oder verkürzen. Hieraus kann weder eine Minderung der Teilnahmegebühren noch ein Schadensersatzanspruch gegen die Schule begründet werden. Bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten aus der Durchführung des Törns, hat jeder Teilnehmer Anspruch auf den auf ihn entfallenden Anteil. Muss ein Lehrgang oder Törn abgesagt werden, erhält der Teilnehmer den vollen, nach Antritt den anteiligen Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Grobe Verstöße eines Teilnehmers gegen die allgemeinen Regeln des menschlichen Zusammenlebens und insbesondere die Sicherheitsvorschriften berechtigen die Schule, einen Teilnehmer von der weiteren Ausbildung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Teilnahmegebühren besteht nicht. Von jedem Teilnehmer an einem Praxislehrgang oder Törn wird die Mitarbeit bei allen anfallenden Arbeiten im Sinne guter Seemannschaft erwartet. Schäden am Schiff oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen während eines Törns werden von der Bordkasse bezahlt. Die Haftung dafür ist pro Teilnehmer auf 250 Euro beschränkt. Der Schiffsführer kann diesen Betrag als Sicherheitsleistung vor Beginn des Törns von jedem Teilnehmer verlangen.  Falls ein Haftungsausschluss angeboten wird, wird dieser über die einzurichtende Bordkasse abgerechnet. Für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet jeder Teilnehmer selbst unbeschränkt. Nebenkosten des Törns, wie Verpflegung an Bord, Hafengebühren, Diesel, Endreinigung etc werden über die Bordkasse abgerechnet. Diese wird von einem Crewmitglied geführt. Der Skipper ist von Einzahlungen in die Bordkasse befreit.

Zahlungsbedingungen für Törns: Zusammen mit Ihrer Buchungsanfrage ist eine Anzahlung von 10 % zu leisten. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Teilzahlung in Höhe von 30 % oder 40 % fällig, Diese Anzahlung ist abhängig von der Höhe der Anzahlung, die der Vercharterer der Yacht fordert und dient der Sicherung des Chartervertrages. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törnbeginn zu leisten. Diese Restzahlung kann gegen eine Gebühr von 50 € auch in bar bei Törnbeginn geleistet werden. Kann ein Teilnehmer an einem Lehrgang oder Törn nicht teilnehmen, kann er einen Ersatzteilnehmer stellen, der von der Schule als geeignet für diesen Törn beurteilt werden muss. Die bisher bezahlten Gebühren werden voll auf diesen Ersatzteilnehmer angerechnet. Kann kein Ersatzteilnehmer gestellt werden, ist bei Abmeldung bis 6 Wochen vor Beginn eine Rücktrittsgebühr von 40% zu zahlen. Bei späterem Rücktritt wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Sollte die Schule einen Ersatzteilnehmer stellen, werden dessen Zahlungen entsprechend angerechnet werden. Bei Rücktritt von einer Prüfung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben. Diese Gebühr kann nicht auf Ersatzteilnehmer angerechnet werden.

Soweit von der Schule ein Sonderpreis eingeräumt worden ist, gelten die Bedingungen für diesen Preis. Es ist nicht möglich, mehrere Nachlässe zu kumulieren. Alle Kursgebühren enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.

Geschäftsbedingugnen für Buchlieferungen:

Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) oder durch Rücksendung der Waren widerrufen. Die Frist beginnt mit Empfang der Waren, jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die rechtzeitige Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die im Impressum genannte Adresse, per EMail oder Fax. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, so sind Sie insoweit zum Wertersatz verpflichtet. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache - wie es Ihnen beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich wäre - verursacht ist. Im übrigen können Sie den Wertersatz vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer verwenden und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind ab einem Gesamtbestellwert von 40 € auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.

Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 

16.3.2018/c